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Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

von Gerhard-Schlegel-Sportschule des Landessportbunds Berlin und Bildungsstätte der Sportjugend Berlin

Fassung vom 7.10.2022. Änderungen vorbehalten. Die aktuelle und gültige Fassung finden Sie auf unseren Internetseiten.

1. Anmeldung

1.1 Für alle Aus- und Fortbildungen oder Seminare muss grundsätzlich eine Anmeldung erfolgen. Dies kann über die Internetseiten von Sportschule oder Bildungsstätte oder per Fax mit dem Anmeldeformular aus dem Bildungsprogramm erfolgen. Mündliche Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen.

1.2 Mit der Anmeldung erkennt der*die Teilnehmer*in die Teilnahmebedingungen an.

1.3 Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie nur bei elektronischer Anmeldung. Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Wochen vor Veranstaltungs- bzw. Lehrgangsbeginn. Sollte ein Lehrgang/Seminar ausgebucht sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Dies gilt auch bei Absage eines Lehrgangs/Seminars bei zu geringer Teilnahmezahl.

1.4 Sofern kein anderer Veranstaltungsort genannt ist, finden alle Seminare in der Gerhard-Schlegel-Sportschule (Priesterweg 4, 10829 Berlin) oder in der Bildungsstätte der Sportjugend Berlin (Hanns-Braun-Straße, Haus 27, 14053 Berlin) statt. Bei Online-Seminaren oder Lehrgängen im Blended-Learning-Format ist die Bereitstellung von geeigneter Technik in Eigenverantwortung Voraussetzung zur Teilnahme.

1.5 Eine Teilnahme ist ab dem 16. Lebensjahr mit einer Einverständniserklärung der Eltern möglich.

 

2. Rücktritt & Absage

2.1 Es besteht jederzeit die Möglichkeit, von dem Seminar zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Sportschule/Bildungsstätte. Die Rücktrittserklärung muss in Schriftform erfolgen.

2.2 Als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann die Sportschule/Bildungsstätte eine Entschädigung verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Seminarbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschaliert:

  • Bis zum 10. Tag vor Programmbeginn: keine Kosten
  • Bis zum 3. Tag vor Programmbeginn: 50% des Gesamtpreises
  • Bis zu 1 Tag vor Programmbeginn: 75% des Gesamtpreises
  • Ab 1. Tag vor Programmbeginn: 100% des Gesamtpreises.

2.3 Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge können bei einer kurzfristigen Verhinderung durch Krankheit nach Vorlage eines ärztlichen Attests zurückerstattet. 

2.4 Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung oder Abbruch einer Aus- und Fortbildung wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Es steht den Teilnehmenden frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.5 Wir behalten uns vor, bei zu geringer Anmeldezahl oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen, die von uns ausgeschriebenen Lehrgänge, Seminare oder Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche hat der Vertragspartner nicht, soweit keine vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder vertragswesentlichen Pflichtverletzungen vorliegen.

2.6 Änderungen der Seminartermine und -zeiten behält sich die Sportschule/Bildungsstätte vor, sofern dies mit dem Veranstaltungsziel vereinbar ist. Ein Wechsel von Dozent*innen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmebeiträge.

 

3. Gebühren und Leistungen

3.1 Die Teilnahmegebühren sind bei den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen ausgewiesen. Sofern in der Ausschreibung zwei Gebühren ausgewiesen sind, gilt der jeweils niedrigere Preis ausschließlich für Mitglieder von Vereinen im organisierten Sport. Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe von Teilnahmebeiträgen genannt ist, beruhen diese Angaben auf dem Zeitpunkt der Drucklegung. Spätere Änderungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Irrtümer sind vorbehalten.

3.2 Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung bis spätestens zum jeweils festgesetzten Termin zu überweisen. Maßgebend ist der Termin des Eingangs auf dem Konto des Landessportbunds. Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.

3.3 Die Sportschule/Bildungsstätte behält sich vor, einzelne Lehrinhalte ohne die Zustimmung des Vertragspartners anzupassen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Seminarortes, Änderungen im Rahmen des Dozent*inneneinsatzes. Eine solche nachträgliche Änderung begründet, soweit keine vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder vertragswesentlichen Pflichtverletzungen vorliegen, keinerlei Ersatzansprüche gegenüber der Sportschule/Bildungsstätte.

3.4 Die Übernachtung bei entsprechend ausgewiesenen Veranstaltungen der Bildungsstätte erfolgt grundsätzlich in 2-Bett-- oder 3-Bettzimmern. Ein Anspruch auf Einzelzimmer besteht nicht.

 

4. Haftung

4.1 Die Haftung der Sportschule/Bildungsstätte und ihrer Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen..

 

5. Lehrgangsabschluss, Prüfungen und Lizenz­wesen

5.1 Die Lizenzausbildungen werden nach den Rahmenrichtlinien des DOSB sowie der Ausbildungsordnung des LSB Berlin durchgeführt. Diese sehen ein zweistufiges System vor. Beide Lizenzstufen können in der Sportschule/Bildungsstätte erworben werden. 

5.2 Eine DOSB-Lizenz-Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Das Mindestalter, um an der Sportschule/Bildungsstätte eine Lizenz zu erhalten, beträgt 16 Jahre. D-Lizenzen (Vorstufenqualifikation), C-Lizenzen (1. Lizenzstufe) und B-Lizenzen (2. Lizenzstufe) der Sportschule/Bildungsstätte haben in der Regel eine Gültigkeit von vier Jahren und müssen mit jeweils 15 LE verlängert werden. ÜL-B-Lizenzen Rehabilitation Herzsport haben davon abweichend eine Gültigkeit von zwei Jahren. Die Übungsleiter*innen-A-Lizenz (3. Lizenzstufe, LSB Berlin) ist zwei Jahre gültig. Die Verlängerung erfolgt durch den Besuch von Zertifikatsfortbildungen oder einem speziellen Kolloquium. DOSB-Lizenzen werden sowohl von Fachverbänden als auch vom Landessportbund vergeben.

5.3 Nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Ausbildungsordnung des LSB Berlin ist die regelmäßige Teilnahme an den Lehrgängen sowie das Bestehen einer Lernerfolgskontrolle Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz. Es besteht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung. Hierfür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 25,00 bei Basislehrgängen und € 35,00 für alle anderen Ausbildungen. Sollte auch diese mit „nicht bestanden“ bewertet werden, bescheinigen wir nur Ihre Teilnahme am Kurs. 

5.4 Zur Lernerfolgskontrolle werden nur Teilnehmende zugelassen, die die entsprechenden Voraussetzungen zur Teilnahme am entsprechenden Lehrgang erfüllen und mindestens an 90% der Unterrichtseinheiten teilgenommen haben. Eine anteilige Verrechnung von Unterrichtseinheiten aus vorhergehenden Kursen ist nicht möglich.

5.5 Lizenzen, Zertifikate und Prüfungsbescheinigungen können erst nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ausgestellt werden.

5.6 Bitte beachten Sie hierbei auch die Prüfungsordnung der jeweiligen Ausbildung sowie die u.U. abweichenden Voraussetzungen anderer lizenzausstellender Verbände.

 

6. Pflichten der Teilnehmenden

6.1 Jede*r Teilnehmende ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben in die beim Lehrgang ausgegebene Teilnahmeliste einzutragen und die Angaben mit Unterschrift zu bestätigen. Die Angaben dienen als Beleg für die Teilnahme und werden für Statistikzwecke benötigt.

6.2 Die Teilnehmenden beachten die jeweils gültige Haus- und Brandschutzordnung und behandeln die zur Verfügung gestellten Geräte, Materialien und Räume pfleglich. Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen der Sportschule/Bildungsstätte oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist nachzukommen. Wer gegen seine Pflichten als Teilnehmer*in vorsätzlich oder grob nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

6.3 Auf körperliche und gesundheitliche Einschränkungen, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Seminarteilnahme haben, ist vor Seminarbeginn durch die Teilnehmenden hinzuweisen.

 

7. Versicherungsschutz

7.1  Teilnehmende sind über den vom LSB abgeschlossenen Rahmenversicherungsvertrag gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. Teilnehmende, die nicht Mitglied in einem dem Landessportbund Berlin angeschlossenen Verein sind, sind auch nicht über den vom LSB abgeschlossenen Rahmenversicherungsvertrag gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert.

 

8. Datenspeicherung

8.1 Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail) für Zwecke der Veranstaltungs-, Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung späterer Informationen, Hinweisen bzw. Werbung für weitere Veranstaltungen des LSB Berlin e.V. einverstanden. 

8.2 Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse und der betreffenden Veranstaltung gegenüber der Sportschule (Priesterweg 4-6B, 10829 Berlin, E-Mail: sportschule Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein lsb-berlin Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein de) bzw. der Bildungsstätte (Hanns-Braun-Straße, Haus 27, 14053 Berlin, Email: bildungsstaette Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein sportjugend-berlin Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein de) widerrufen werden. Dies ist auch gesondert bezogen auf die Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie die Zusendung späterer Informationen, Hinweisen bzw. Werbung für weitere Veranstaltungen des LSB Berlin / der Sportjugend Berlin möglich.

8.3 Die Teilnehmenden sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Ein Widerspruch zur Speicherung und Nutzung ihrer Daten für die Zukunft ist von den Teilnehmenden jederzeit formlos möglich.

8.4 Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften.

 

9. Rechte am Foto

9.1 Während unserer Veranstaltungen werden teilweise Foto- und Videoaufnahmen zum Zwecke der Dokumentation und Veröffentlichung in den Medien (Print und Online) des Landesportbunds Berlin e.V. bzw. der Sportjugend Berlin getätigt. Online-Seminare können zu Auswertungszwecken ebenfalls aufgezeichnet werden.

9.2 Die Teilnehmenden erklären sich mit Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungen damit einverstanden. Sie haben jederzeit oder vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung das Recht, diesem zu widersprechen. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, ob und in welchem Umfang Aufnahmen geplant sind.

9.3 Die Rechtseinräumung erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Bei Einwilligung sind diese für Einzelabbildungen jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich sofern nicht eine Interessensabwägung eindeutig zu Gunsten des*der Abgebildeten ausfällt.

 

10. Copyright

10.1    Sämtliche Lehrgangsunterlagen und sonstigen schriftlichen Informationen dürfen nur mit Einverständnis der Sportschule/Bildungsstätte vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte ist untersagt und bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der Sportschule/Bildungsstätte.

 

11. Seminarangebote der außerschulischen Jugendbildung

11.1 Die unter den Positionen 1.2., 2. und 3.1., 3.2. angegebenen Teilnahmebedingungen gelten nicht für die Seminarangebote der außerschulischen Jugendbildung der Bildungsstätte.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

12.1 Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt.

 

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

13.1 Gerichtsstand (auch für das gerichtliche Mahnverfahren) und Erfüllungsort ist für beide Teile Berlin.

 

AGB Sportjugendreisen

1. Anmeldung und Vertragsschluss

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der/die Teilnehmende den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den/die Teilnehmende/-n auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmenden, für deren Vertragsverpflichtungen der/die

Reiseteilnehmende wie für seine/ihre eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt nur durch die schriftliche Bestätigung durch die SPORTJUGEND BERLIN zustande. 1.2 Bei Minderjährigen ist die Reiseanmeldung von den Erziehungsberechtigten vorzunehmen und zu unterzeichnen.

 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein vollständig ausgefülltes und durch den Hausarzt bestätigtes Teilnehmerblatt, das mit den Reiseunterlagen versandt wird.

 

3. Zahlung des Reisepreises

3.1 Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheines im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB werden 20% des Teilnahmebeitrages zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Eventuelle Rücktritts- und

Umbuchungskosten werden sofort fällig.

3.2 Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den/die Teilnehmen- de/n zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen.

3.3Geht der Anzahlungsbetrag nicht fristgerecht ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist die SPORTJUGEND zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadensersatz berechtigt.

 

4. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in unseren Prospekten, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Bei Abweichungen zwischen den Angaben in der Reisebestätigung und unseren Prospekten gelten die Angaben der

Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Von Leistungsänderungen wird der/die Teilnehmende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

 

6. Rücktritt des Reiseteilnehmers/der Reiseteilnehmerin, Umbuchung

6.1 Rücktritt

Der/die Reiseteilnehmende kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN schriftlich zu erklären. Tritt der/die Reiseteilnehmende vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, kann die

SPORTJUGEND BERLIN Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Der/die

Reiseteilnehmende ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. Maßgeblich für den

Rücktrittszeitpunkt und die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der

Rücktrittserklärung bei der SPORTJUGEND BERLIN. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Abreise staffelt sich wie folgt: bis 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung keine Rücktrittskosten; bis zum 40. Tag vor Reisebeginn 25%; 39. – 22. Tag vor Reisebeginn 40%; 21. – 7. Tag vor Reisebeginn 60%; 6 Tage vor Reisebeginn 75%; Bei Nichterscheinen 90%; Bei einem Rücktritt von der Flugreise nach Spanien werden bereits ab 01.05.2019 Rücktrittskosten in Höhe von 70% fällig.

6.2 Abtritt der Rechte und Pflichten an Dritte

Bis zum Reisebeginn kann der/die Teilnehmende auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner/ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die SPORTJUGEND BERLIN kann dem Eintritt des/der Teilnehmenden widersprechen, wenn dieser/diese den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner/ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er/sie und der/die

Teilnehmende der SPORTJUGEND BERLIN gegenüber als Gesamtschuldner/-in für den

Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6.3 Umbuchung

Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt kann der/die Teilnehmende gegen eine pauschale

Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 25,00 eine Umbuchung vornehmen lassen. Die

SPORTJUGEND BERLIN ist danach nicht mehr verpflichtet, Umbuchungswünsche des/der

 

Reiseteilnehmenden entgegenzunehmen. In diesen Fällen wird dem/der Teilnehmenden

anheim gestellt, den Reiserücktritt nach Maßgabe der vorstehenden Klausel zu erklären.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch die SPORTJUGEND BERLIN

7.1 Die SPORTJUGEND BERLIN kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der/die Reiseteilnehmende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, grobe Vergehen begeht (z.B. Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige

Sachbeschädigung) oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die SPORTJUGEND BERLIN behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt,

einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgemachten Beträge. Die Kosten für die Rückfahrt des/der Teilnehmers/-in und die Reisekosten für notwendige Begleitpersonen gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

7.2 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl oder der notwendigen Teamer/-innenanzahl ist die SPORTJUGEND BERLIN bis 30 Tage vor

Reiseantritt berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Den eingezahlten Reisepreis erhält der/die Teilneh- mende in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Schadensersatzleistungen stehen ihm nicht zu.

 

8. Rücktritt/ Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, instabile politische Verhältnisse, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder Empfehlungen, Naturkatastrophen, Havarien oder Zerstörung oder wirtschaftliche

Schließung von Unterkunftsstätten, sind die SPORTJUGEND BERLIN und der/die Reiseteilnehmende berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. Bei Rücktritt vor Reisebeginn aus den vorgenannten Gründen erhalten die Teilnehmenden den

eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Die SPORTJUGEND BERLIN kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.

 

9. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht

9.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der/die Reiseteilnehmende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Die SPORTJUGEND BERLIN kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Die SPORTJUGEND BERLIN kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

9.2 Der/die Reiseteilnehmende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm/ihr Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Ferner ist der/die Reiseteilnehmende verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht

berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Ist die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, muss der/die Reiseteilnehmende sich an die SPORTJUGEND BERLIN wenden. Unterlässt der/ die Reiseteilnehmende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so kann der/die Reiseteilnehmende keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.

9.3 Der/die Reiseteilnehmende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er/sie es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

9.4 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die

SPORTJUGEND BERLIN innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der/die

Reiseteilnehmende den Reisevertrag kündigen. Es wird in seinem/ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Dasselbe gilt, wenn dem/der Reiseteilnehmenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der SPORTJUGEND BERLIN erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der SPORTJUGEND BERLIN verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/der Reiseteilnehmenden

gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der/die Reiseteilnehmende den Anspruch auf Rückführung. Er/sie schuldet der SPORTJUGEND BERLIN den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese

Leistungen für ihn/sie von Interesse waren.

 

10. Haftung

10.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der/die Reiseteilnehmende unbeschadet der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die SPORTJUGEND BERLIN nicht zu vertreten hat.

10.2 Haftungsbeschränkungen

10.2.1 Vertragliche Schadensersatzansprüche

Die vertragliche Haftung der SPORTJUGEND BERLIN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des/der

Reiseteilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wenn die SPORTJUGEND BERLIN für einen dem/ der Reiseteilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2.2 Deliktische Schadensersatzansprüche

Für alle Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung der SPORTJUGEND BERLIN auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt je

Reiseteilnehmer und Reise. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der/die Reiseteilnehmende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN in Textform geltend zu machen.

11.2 Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 i Absatz 3 BGB verjähren in 2 Jahren

nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

 

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Anmeldende, bzw. dessen gesetzliche/-r Vertreter/in damit einverstanden, dass seine Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und innerhalb der Sportorganisation verwendet werden.

 

13. Personenbeförderungsgesetz

Der Veranstalter versichert lt. Personenbeförderungsgesetz nur mit lizenzierten

Busunternehmen zusammen zu arbeiten.

 

14. Verwendung von Personenabbildungen

Die SPORTJUGEND BERLIN beabsichtigt, in der Druckversion des Sportjugendreisen Kataloges sowie in Veröffentlichungen des Internetauftritts der SPORTJUGEND BERLIN Personenabbildungen von Reiseteilnehmenden zu veröffentlichen und zu verbreiten. Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen im Katalog und auf der Internetseite der SPORTJUGEND BERLIN erfolgt zur Öffentlichkeitsarbeit, Förderung der Außendarstellung sowie der Dokumentation und Information der stattgefundenen Veranstaltungen.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist demnach Art. 6 Abs.1 Buchst. F DS-GVO. Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt.

 

15. Datenspeicherung

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende mit der Speicherung und

Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten zur Durchführung des

Reisevertrages sowie der Zusendung späterer Informationen für weitere Veranstaltungen der SPORTJUGEND BERLIN bzw. Übersendungen von Katalogen der Sportjugendreisen einverstanden. Die Teilnehmenden können der Nutzung ihrer Daten für Zwecke der Information jederzeit schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse und der betreffenden Veranstaltung gegenüber der SPORTJUGEND BERLIN, Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin; E-Mail: d Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein herrmann Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein sportjugend-berlin Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein de, widersprechen oder Adressänderungen vornehmen lassen. Die Teilnehmenden sind berechtigt, auf Antrag und

 

unentgeltlich, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Ein Widerspruch zur Speicherung und Nutzung ihrer Daten für die Zukunft ist von den Teilnehmenden jederzeit formlos möglich. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie ggf. weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften.

 

16. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für Streitigkeiten und Klagen gegen die SPORTJUGEND BERLIN

ist der Gerichtsstand Berlin.

 

17. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages und der Teilnahmebedingungen zur Folge.

 

18. Verbraucherstreitbeilegung

Die SPORTJUGEND BERLIN nimmt nicht an einem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

WICHTIGE HINWEISE

Reiseanmeldungen senden Sie bitte an die Sportjugend Berlin, Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin oder per Fax 030/30 002 189. Telefonisch erreichen Sie uns unter 030/30 002 171, eine Onlineanmeldung ist unter www.sportjugendreisen.de möglich.

 

Die für die Feriencamps ausgeschriebenen Altersbegrenzungen sind unbedingt

einzuhalten. Über die Mitnahme älterer bzw. jüngerer Teilnehmer/innen entscheiden nach Anmeldung die jeweiligen Reiseleiter innen. Die Bearbeitung von Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangs. Die Hin- und Rückfahrt zu den Ferienorten wird größtenteils mit Reisebussen durchgeführt. Eigene An- und/oder Abreise ist möglich,

muss jedoch spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt der Verwaltung der Sportjugend Berlin schriftlich mitgeteilt werden. Damit Sie darüber informiert sind, ob Ihre Kinder gut am Reiseziel angekommen sind, haben wir auf der Internetseite www.sportjugendreisen.de eine Statusinformation geschaltet. Weiterhin können Sie sich an den Hin- und

Rückreisetagen über unseren Anrufbeantworter informieren. Eine entsprechende Hinweiskarte mit der gültigen Telefonnummer erhalten Sie bei der Abfahrt. Es gibt für die Teilnahme an Freizeiten Zuschussmöglichkeiten für einkommensschwache Familien. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugend- bzw. Sozialamt.